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Urlaub in Südtirol - Immenhof Dorf Tirol bei Meran

Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen

Hier finden Sie die Einzelheiten zu Buchung, Zahlung, Stornierung und Reiserücktrittsversicherung für Ihren Aufenthalt in der Residence Immenhof.

Buchung & Vertragsabschluss

Bitte beachten Sie: Die Buchung wird bei Eintreffen Ihrer schriftlichen Bestätigung (Buchungssicherstellung via E-Mail oder Fax) und der Zusendung unserer Buchungsbestätigung verbindlich.

Bei einer Stornierung des Aufenthaltes, unabhängig vom Zeitpunkt desselben, treten automatisch unsere Stornobedingungen (siehe Stornobedingungen –  Auszug aus dem italienischen Gastaufnahmevertragsrecht, sowie dem Konsumentenschutzkodex GvD 206/2005)  in Kraft.

Zahlungsbedingungen

Bezahlung:  Bitte bezahlen Sie bar vor Ort.

Seit dem Jänner 2022 ist es in Italien wieder erlaubt, Beträge in Höhe von bis zu  4.999,99 Euro mit Bargeld zu bezahlen.

Stornobedingungen

Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB und Mitteilung gemäß Titel III,Abschnitt I, des ITALIENISCHEN Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005):

Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des italienischen Konsumentenschutzkodexes zu.

Auszug aus dem italienischen Gästeaufnahmevertragsrecht und Konsumentenschutzkodex.

Mitteilung gemäß Titel III,Abschnitt I, des ITALIENISCHEN Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005): Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu. Der Buchungszeitraum ist in voller Höhe geschuldet.

Die gesetzlichen Bestimmungen bei einem Reiserücktritt, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sind in den unten angeführten Ausführungen Punkten  1 bis Punkt 4 erläutert.

1. Vertragsabschluß:
Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft und darauffolgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

2.  Leistungen:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag: a) Der Gastwirt ist verpflichtet , die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen. b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten. c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird. d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.

3. Verspätete Anreise/Vorzeitige Abreise:
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) werden die Aufenthaltskosten (Zimmerpreis ohne Verpflegungs-Leistungen) auch für den gesamten Buchungszeitraum zur Gänze in Rechnung gestellt.

4. Rücktritt:
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu. Mitteilung gemäß Titel III,Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005):

Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Zimmerreservierung ist der Gast demnach verpflichtet, die Übernachtungskosten für die gesamte Aufenthaltsdauer voll zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Dies ist eine Pflichtinformation nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats.Die Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Reiserücktrittsversicherung

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und sind zuversichtlich, dass es zu keiner Stornierung kommen muss.

Dennoch empfehlen wir Ihnen, gleich mit der Buchung Ihres Aufenthalts den „Stornoschutz“ abzuschließen. Dadurch können die Stornogebühren abgedeckt werden und Sie können sich ganz ungetrübt auf Ihren Urlaub freuen. Nähere Informationen über Kosten und Abschluss der Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier:

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten empfehlen wir Ihnen für alle Fälle den Abschluss einer Reiseversicherung, z.B. bei der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG AG. Um rundum sorglos abgesichert zu sein, schauen Sie bei der Europäischen Reiseversicherung rein.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können. Wir werden uns auf jeden Fall bemühen, die Wohnung weiter zu vermieten um gegebenenfalls bei 100 %iger Weitervermietung von der Stornozahlung absehen zu können.